Leonie hat geschrieben:
laut meiner TÄ istbetaisodonna nicht für pferde zugelassen...daher vorsicht bei empfehlungen. wenn im e-pass schlachtpferd steht darf man vieles nicht benutzen, bzw. muss es im bestandsbuch eintragen...nur als info.
rivanol wirkt sehr gut, ist aber meines wissens nach auch eintragungspflichtig. ich schreibs jedenfalls rein. meine eine muss wohl eh mal als "gefahrgut" behandelt werden
was da schon alles im bestandsbuch steht!!!
leo
Bei Betaisodonna weiß ich nichts über Zulassung für Pferde, gibt aber auf jeden Fall ein Präparat, welches genau die gleichen Inhaltsstoffe hat und auf jeden Fall zugelassen ist für Pferde. Ist eben nur nicht ganz so einfach wie Betaisodonna in der Apotheke zu besorgen, sondern gibt einem i.d.R. der TA.
Im Gegensatz dazu ist Rivanol definitiv nicht mehr für Pferde zugelassen
Aber wen interessiert es, wenn es denn hilft
Das mit den Zulassungen hat ja vielfach auch andere Gründe und ist bei diesen beiden Mitteln nicht, weil es generell schlecht für Pferde ist.
Einen TA sollte man natürlich, u.a. auch wegen evtl. Nebenwirkungen, immer zu Rate ziehen. Wobei man da natürlich auch wieder bedenken muss, dass jeder TA was anderes erzählt, was die Entscheidungen manchmal nicht gerade einfacher machen
Grundsätzlich: Da ich meine Ponies weder als Dinge und schon gar nicht als Lebensmittel betrachte, nehme ich ehrlich gesagt wenig Rücksicht darauf, was im E-Pass eingetragen werden müsste und was nicht. Für mich selbst führe ich auch kein Buch, wenn ich mal Medikamente zu mir nehme oder mich mit irgendeiner Heilcreme behandel.
Klar ist das wieder Ansichtssache, aber in meinen Augen wäre es unterlassene Hilfeleistung, wenn ich ein Mittel nur weil ein Pferd zu Lebensmittel verarbeitet werden soll, nicht anwenden kann/darf, wenn es dem Pferd denn helfen würde (auch nur als info
)