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Z.Zt.: Vestibular Syndrom, Magengeschwüre, Botulismus
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Clodronsäure zur Behandlung von Podotrochlose

09.09.2009, 06:37

http://www.patent-de.com/20070628/DE102005053512A1.html

GEBIET DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Clodronsäure, deren Additionssalze oder Ester, Hydrate oder Salze von Hydraten zur Behandlung von Podotrochlose mit osteoporotischer Beteiligung bei Pferden bzw. die Verwendung von Clodronsäure, deren Additionssalze oder Ester als Wirkstoff zur Herstellung eines Arzneimittels zur Behandlung von Podotrochlose mit osteoporotischer Beteiligung bei Pferden.

HINTERGRUND DER ERFINDUNG
In der Pferdemedizin ist die Erkrankung "Strahlbeinlahmheit" oder "Podotrochlose", im Volksmund auch "Hufrollenentzündung" genannt, eine weit verbreitete Erkrankung im distalen Abschnitt des Pferdevorderbeins. Die klassische Form der Erkrankung ist als chronische, progressive und degenerative Erkrankung mit Beteiligung des Strahlbeines, des Hufrollenschleimbeutels und der Beugesehne beschrieben worden.

Durch genetische Prädisposition, mangelhafte Aufzucht, schlechtes oder unregelmäßiges Training, starke Belastung und altersbedingt kommt es bei Pferden häufig zu einer Atrophie des Strahlbeines, wodurch eine Demineralisation des Knochens einsetzt. Der subchondrale Knochen wird dann durch die unphysiologischen Druckverhältnisse, welche auf den Knochen wirken, osteoporotisch verändert.

In den Frühstadien der Erkrankung enthält der subchondrale Knochen zahlreiche erweiterte und mit Granulationsgewebe gefüllte Gefäßkanäle, die von Osteoklasten und Osteoblasten umgeben sind. Im Laufe der Pathogenese entwickeln sich osteoklastische Veränderungen, die sich der Kompakta der Sehnengleitfläche nähern, wodurch diese dünn wird und es zu Mikrofrakturen der palmaren Kompakta kommen kann. Primär entsteht somit eine Osteoklasie des subchondralen Knochens.

Beim Auftreten dieser Krankheitssymptome kommt es zu einer wechselhaften chronischen Lahmheit, welche meist zur dauerhaften Unbrauchbarkeit des Pferdes führt.

STAND DER TECHNIK
Da es sich bei der Podotrochlose um eine der Hauptlahmheitsursachen bei Pferden handelt und angesichts der Häufigkeit der oben beschriebenen Symptomatik, wurden in der Vergangenheit zahlreiche Therapieversuche unternommen, sowohl im pharmazeutischen als auch im chirurgischen und naturheilpraktischen Bereich.

Die EP 0 854 724 B1 beschreibt die Verwendung bestimmter Bisphosphonate, einschließlich Clodronsäure, zur Behandlung der Strahlbeinerkrankung bei Pferden. Hinsichtlich der Krankheitsursache werden zwei Theorien in den Vordergrund gestellt, nämlich einerseits eine schlechte Blutzirkulation innerhalb des Beins und andererseits Änderungen in den biomechanischen Eigenschaften des betroffenen Pferdebeins. Die Verabreichung des Arzneimittels kann hierbei enteral, parenteral oder transdermal, vorzugsweise intravenös erfolgen.

Die bisher bekannten Therapieversuche sind jedoch ohne nennenswerten Erfolg verlaufen. Die Konsequenz für das Tier ist ein permanenter Schmerz, verbunden mit einer Bewegungseinschränkung und dem Ausfall des Pferdes für Freizeit oder den Hochleistungssport, und verbunden mit einem erheblichen emotionalen und Kapitalverlust für den Pferdebesitzer.

Kürzlich wurde bekannt, dass eine andere Substanz aus der Klasse der Bisphosphonate, das Tiludronat, einen heilenden Effekt bei Podotrochlose zeigt. Dieser Effekt ist allerdings in einer Vielzahl der Fälle von erheblichen Nebenwirkungen, wie Koliken, begleitet und ferner ist die vorgeschriebene Verabreichung des Wirkstoffs durch Infusion oder intravenöse Injektion für das Tier und den behandelnden Veterinär mit erheblichen Nachteilen verbunden.

AUFGABE DER ERFINDUNG
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein wirksames Arzneimittel zur Behandlung von Podotrochlose mit osteoporotischer Beteiligung bei Pferden vorzusehen.

ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Gemäß der Erfindung hat sich nunmehr gezeigt, dass Clodronsäure in wirksamer Weise zur Behandlung von Podotrochlose bei Pferden eingesetzt werden kann, vorausgesetzt, das Arzneimittel wird nach dem in Anspruch 1 definierten Behandlungsschema verabreicht. Insbesondere gelingt es gemäß der Erfindung, osteoporotische Zustände im Bereich des Strahlbeins bei Pferden erfolgreich zu therapieren.

Gegenstand der Erfindung ist somit die Verwendung von Clodronsäure, deren Additionssalze oder Ester, Hydrate oder Salze von Hydraten als Wirkstoff zur Herstellung eines Arzneimittels in Form einer injizierbaren Lösung oder Suspension zur Behandlung von Podotrochlose mit osteoporotischer Beteiligung bei Pferden, wobei die Behandlung durch zwei- bis fünfmalige intramuskuläre Injektion des Arzneimittels innerhalb eines Zeitraums von bis zu mehreren Tagen erfolgt.

Bevorzugte bzw. besonders zweckmäßige Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben.

DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Clodronsäure ist der internationale Freiname für (Dichlormethylen)bis(phosphonsäure). Das Dinatriumsalz der Clodronsäure wird in der Humanmedizin bei Erkrankungen mit Hypercalciämie eingesetzt, insbesondere bei Hypercalciämie in Folge von Knochenmetastasen solider Tumoren oder durch maligne Tumoren induzierte Knochenzerstörungen ohne Knochenmetastasen. Ein Clodronsäure, Dinatriumsalz 4H2O, enthaltendes Arzneimittel ist beispielsweise unter der Bezeichnung Bonefos® im Handel.

Es hat sich nunmehr gemäß der Erfindung gezeigt, dass mit Clodronsäure außergewöhnliche Heilerfolge bei der Behandlung von Podotrochlose mit osteoporotischer Beteiligung bei Pferden erzielt werden können, sodass der größte Teil der behandelten Pferde wieder einer regelmäßigen Nutzung als Reit- bzw. Sportpferd zugeführt werden kann.

Gemäß der Erfindung eignen sich als Additionssalze der Clodronsäure insbesondere die Alkalimetallsalze, wobei das Dinatriumsalz, insbesondere das Dinatriumsalz 4H2O, am meisten geeignet und bevorzugt ist.

Das erfindungsgemäß eingesetzte Arzneimittel in Form einer injizierbaren Lösung oder Suspension kann übliche Hilfs- und Trägersubstanzen enthalten, wie etwa Bindemittel, Puffersubstanzen, Gleitmittel, Verdünnungsmittel und Farbstoffe. Die Herstellung der injizierbaren Lösung oder Suspension erfolgt in an sich bekannter Weise.

Um den erwünschten Heilerfolg, auch prophylaktisch, zu erzielen, ist die Einhaltung eines Verabreichungsregimes notwendig, bei dem das Arzneimittel durch zwei- bis fünfmalige intramuskuläre Injektion innerhalb eines Zeitraums von bis zu mehreren Tagen, wie etwa 3 Folgetagen, vorzugsweise jedoch innerhalb eines Tages, verabreicht wird. Hierbei kann die Verabreichung des Arzneimittels in einer Dosierung je Injektion von 0,125-2,5 mg, vorzugsweise 0,25-1 mg, insbesondere bevorzugt etwa 0,6 mg Wirkstoff/kg Körpergewicht erfolgen. Bei einem Pferd mit einem Gewicht von 500 kg wird eine Gesamtdosis von 250-2500 mg, vorzugsweise 400-1500 mg, insbesondere bevorzugt etwa 800 bis 1000 mg Wirkstoff, verteilt auf 2 bis 5 Injektionen, vorzugsweise 3 Injektionen, angestrebt. Bei einem Pferd mit einem Gewicht von 500 kg werden somit besonders vorzugsweise 900 mg Wirkstoff, verteilt auf 3 Injektionen von je 300 mg, innerhalb eines Tages verabreicht. Die intramuskuläre Injektion erfolgt vorzugsweise in die Hals-, Brust- und Glutaeus-Muskulatur des Pferdes. Bei 3 Injektionen werden vorzugsweise zwei Injektionen in die Halsmuskulatur (linke und rechte Seite), insbesondere bevorzugt etwa eine Handbreit unter dem Mähnenkamm und etwa eine Handbreit vor der Scapula, und eine Injektion in die Brustmuskulatur verabreicht. In zweckmäßiger Weise erfolgen die 2 bis 5 Injektionen in direkter Aufeinanderfolge.

Nach etwa 14 Tagen tritt hierbei bei fast allen Pferden eine deutliche Verbesserung der klinischen Symptomatik ein. Nach etwa 4-6 Wochen hat sich das klinische Bild soweit stabilisiert und eingestellt, dass man den Heilerfolg definieren kann. Nach Ablauf von etwa 10 bis 14 Monaten verschlechtert sich in der Regel die klinische Symptomatik. Dann kann die Behandlung mit dem gleichen Erfolg ein- oder mehrmals wiederholt werden. Auf diese Weise gelingt es, die behandelten Pferde mehrere Jahre lahmheitsfrei zu halten.

Bisher sind mindestens 350 Pferde, welche an Podotrochlose leiden und mit herkömmlichen Therapien ohne Erfolg vorbehandelt waren, erfolgreich und nebenwirkungsfrei mit dem erfindungsgemäß beschriebenen Arzneimittel therapiert worden. Viele der so behandelten Pferde sind unter regelmäßigem Einsatz dieses Arzneimittels seit mehreren Jahren lahmheitsfrei. Beispielsweise war der Therapieerfolg bei einem Wallach, der an Podotrochlose litt und ca. 3 Jahre nicht geritten oder gar im Sport eingesetzt werden konnte, nach dem Einsatz des erfindungsgemäß beschriebenen Arzneimittels so gut, dass der Wallach danach noch 6 Jahre intensiv und erfolgreich im Springsport eingesetzt werden konnte.
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