23.01.2009, 13:29
Das Jakobskreuzkraut konnte sich in den letzten Jahren stark ausbreiten und erlangte bereits 2007 einen hohen Bekanntheitsgrad aufgrund seiner schönen und auffälligen Blütenstände. An Autobahnen und Wegesrändern ist die gelb blühende Pflanze häufig nicht mehr zu übersehen. Auf die Giftigkeit der Pflanze insbesondere für Pferde, aber auch für Rinder, Schafe und Ziegen bei einer Aufnahme durchs Futter wird in der Fach- und Tagespresse regelmäßig hingewiesen. Ein Massenvorkommen der Pflanze weist eindeutig auf mehrjährig mangelhafte Pflege und Nutzung des Grünlands hin und wird durch eine Vernachlässigung von Pflege und Nutzung deutlich gefördert. Hier sind insbesondere aus der Nutzung genommene landwirtschaftliche Flächen, Wiesenstandorte mit Schnittterminen ab Mitte Juni sowie mäßig bis gar nicht gepflegte Viehweiden und Straßenbegleitgrün zu nennen.
Der Problematik des Jakobskreuzkrauts wird von den zuständigen Behörden aktiv begegnet. Empfehlungen der LWK Hannover:
Allgemeine Hinweise zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes:
• Narbenpflege zu Vegetationsbeginn (Schleppen, Walzen).
• Nach Weidenutzung spätestens bis Mitte Juni Weidereste ausmähen.
• Ruhezeiten intensiv beweideter Grasnarben von etwa 21 Tagen einhalten, damit diese sich regenerieren und Reservestoffe einlagern können.
• Nachsaaten regelmäßig im Frühjahr (Weide) oder Spätsommer (Wiese).
• Düngung zur Förderung der narbenbildenden Untergräser
• Wechsel von Schnitt- und Weidenutzung
• Standweiden intensiv nutzen und regelmäßig nachputzen.
Spezielle Hinweise:
• Flächenkontrollen im zeitigen Frühjahr durchführen, um die noch in der vegetativen Phase befindlichen Pflanzen des Jakobskreuzkrauts in Menge und Verbreitung zu quantifizieren und Einzelpflanzen zu entsorgen bzw. bei Massenvorkommen rechtzeitig mit geeigneten Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen. Beachten Sie dazu die Hinweise des Pflanzenschutzdienstes.
• Bewirtschafter von aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommenen Acker- und Grünlandflächen sind darauf hinzuweisen, dass diese Bestände im Sinne einer ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung außerhalb der Sperrfrist (1. April bis 30. Juni) vor dem Aussamen kulturschädlicher Pflanzenarten mindestens gemulcht werden sollten.
• Als sicherste Methode in nicht dominanten Beständen kann das Ausreißen der Einzelpflanzen gelten. Das Ausreißen von Einzelpflanzen hat sorgfältig zu geschehen, damit nicht neue Lücken entstehen, in denen sich Samen derselben Art etablieren können.
• Größere Anteile Jakobskreuzkraut in der Gesamtfläche sind mit vertretbarem Zeit- und Kostenaufwand nur durch den Einsatz von Pflanzenschutz einzudämmen.
• Flächen, die aufgrund von Naturschutzauflagen oder im Ökologischen Landbau nicht gespritzt werden dürfen, müssen durch Schröpfschnitte und intensive Pflegemaßnahmen saniert werden.
• Bei der Mahd und Abfuhr etwa zum Zeitpunkt der Blüte, aber noch vor der Samenreife, kann von unschädlicher Kompostierung ausgegangen werden, samenreife Bestände können aber auch nach Kompostierung noch keimfähige Samen verbreiten.
• Das Verbrennen von Erntegut (als Rund- oder Quaderballen) derartiger Aufwüchse muß auf kommunaler Ebene angezeigt und ggf. genehmigt werden.
• Bei sehr starker Verkrautung der Flächen ist auf ökologisch wirtschaftenden Betrieben keine andere Lösung möglich als eine Neuansaat der Wiese nach dem Zerstören des alten, verunkrauteten Bestandes. Die Gefahr der Wiederbesiedlung aus dem Samenvorrat des Bodens ist dabei groß, deshalb sollte auf hohe Aussaatstärke (40 kg / ha) und gleichmäßige Standraumverteilung der Grassaat, etwa durch Einsatz von Übersaatverfahren mit Striegel geachtet werden. Außerdem ist bei Neuansaaten eine gute Nährstoffversorgung der Gräser durch entsprechende Düngung sicherzustellen, um hier die Konkurrenzverhältnisse im Vorfeld zu regulieren.
Fazit: Massenvorkommen von Jakobskreuzkraut müssen ernsthafte Besorgnis auslösen. Schafe und Ziegen gelten zwar als relativ unempfindlich gegenüber der Aufnahme von PA könnten aber insbesondere bei erheblichen Anteilen Kreuzkraut im Heu stark gesundheitsschädigende Mengen aufnehmen. Regelmäßige Pflege und Ausmahd von Weideresten sowie die Anwendung pflanzenbaulicher Grundsätze in der Grünlandbewirtschaftung verhindern die Massenausbreitung dieser Ruderalpflanze im Grünland. Eigentümer und Bewirtschafter von "aus der Erzeugung genommenen Flächen" sollten auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Flächenpflege zur Vermeidung der Ausbreitung von unerwünschten Kräutern hingewiesen werden. Ein Anzeige- und Bekämpfungsgebot besteht in Niedersachsen derzeit nicht, könnte aber bei zunehmender Ausbreitung in Kulturflächen durchaus in Betracht kommen.
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