Und das genau diese Situation von langer Hand geplant war sieht man an der Gesetzesänderung von 2005
Zitat:
Die 13. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist am 2. September 2005 mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten. (Bgbl.I Nr. 53 S. 2555)
Durch dieses Gesetz wurden auch einige Regelungen geändert, die für Tierärzte und Landwirte von Bedeutung sind:
…
Umwidmungskaskade
Gemäß EU-Recht wurde für Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, eine zusätzliche Stufe in die Umwidmungskaskade eingefügt. Jetzt dürfen Humanarzneimittel erst angewendet werden, wenn es kein geeignetes anderes Tierarzneimittel gibt. (§56a Abs.2 Satz1 Nr.2)
…
Quelle:
http://www.vetion.de/taspezial/detail.c ... ll_id=9021Bis dahin waren die nicht-Schlachttiere außen vor und die Behandlungsmöglichkeit war ziemlich frei.
Das Arzneimittelgesetz sagt sehr eindeutig:
Zitat:
§ 56a Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte:
(2) Soweit die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ansonsten ernstlich gefährdet wäre …, darf der Tierarzt …, nachfolgend bezeichnete zugelassene oder von der Zulassung freigestellte Arzneimittel verschreiben, anwenden oder abgeben:
…
2. soweit ein nach Nummer 1 geeignetes Arzneimittel für die betreffende Tierart nicht zur Verfügung steht, ein für eine andere Tierart zugelassenes Arzneimittel;
3. soweit ein nach Nummer 2 geeignetes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht, ein zur Anwendung beim Menschen zugelassenes Arzneimittel
Für Schlachttiere gibt es noch weitere darüber hinausgehende Regelungen.
Unter dieser aktuellen Rechtslage haben unsere TÄ keine andere Wahl, als das Pferde-Pergolid zu verschreiben.
Aber wie gesagt: einfach den Kopf in den Sand stecken halte ich persönlich für falsch.
Würden das alle immer so machen gäbe es heute noch die DDR.
Und noch etwas: der Versand für Tierarzneimittel ist bisher sehr streng geregelt und verboten.
Die Hintertür dazu: liefernlassen an die Hausapotheke und dort abholen.