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Da die Tabletten NICHT zerkleinert werden sollen und nur eine Sollbruchstelle haben ist dadurch der Tatbestand, bei Kleinpferden mit geringem Wirkstoffbedarf, eines Nichtvorhandenseins eines geeigneten Medis doch erfüllt. Zudem gibt es für das Pferd (Hypophysenadenom) keine weiteren Medikamente auf die zurückgegriffen werden könnte um das ACTH zu senken.
Quelle:
WikipediaFür die Umwidmung, also die Verwendung eines Arzneimittels für eine andere Tierart oder Indikation, schreibt das Tierarzneirecht eine „Umwidmungskaskade“ vor:
1) Zunächst muss ein anderes Medikament verwendet werden, das zwar für die jeweilige Tierart, aber nicht für das Anwendungsgebiet zugelassen ist, wenn dieses auch einen therapeutischen Effekt verspricht. Bei lebensmittelliefernden Tieren ist die entsprechende Wartezeit einzuhalten.
2) Ist ein solches Medikament nicht vorhanden, kann ein für eine andere Tierart zugelassenes eingesetzt werden. Die Wartezeit wird auf mindestens 28 Tage für essbare Gewebe, 7 Tage für Eier und 7 Tage für Milch festgesetzt. Bei Pferden gilt eine Wartezeit von 6 Monaten, wenn sie mit Arzneimitteln aus der so genannten "Positivliste" (VO(EG)1950/2006) behandelt werden.
3) Ist ein Medikament nach (2) nicht verfügbar, darf ein in Deutschland zugelassenes Humanarzneimittel oder ein in einem anderen EU-Land oder EWR-Land zugelassenes Tierarzneimittel eingesetzt werden. Die Wartezeitregelung erfolgt wie unter Punkt 2. Ein Import von Humanarzneimitteln aus dem Ausland zur Verwendung bei Tieren ist seit der 14. AMG-Novelle vom 29. Oktober 2005 nicht mehr zulässig.
4) Sind auch nach Punkt 3 keine Medikamente verfügbar, darf ein vom Tierarzt selbst oder von einer Apotheke hergestelltes Arzneimittel eingesetzt werden.
Auszug aus dem Beipackzettel der Firma B.I.
Sonstige Hinweise
Sicherheitsvorkehrungen, die von der verabreichenden Person zu beachten sind
Bei versehentlichem Verschlucken ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen. Kein Erbrechen auslösen. Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Pergolid oder anderen Mutterkorn-Derivaten sollten den Kontakt mit dem Tierarzneimittel vermeiden und es nicht anwenden.
Teilen oder Zerkleinern von Pergolid-Tabletten kann Augenreizungen, einen unangenehmen Geruch oder Kopfschmerzen verursachen. Das Expositionsrisiko beim Teilen der Tabletten gering halten. Die Tabletten sollten nicht zerkleinert werden.
Bei Kontakt mit der Haut die betroffene Stelle mit Wasser waschen. Wenn Pergolid in die Augen gelangt, muss das betroffene Auge sofort mit Wasser gespült und ärztlicher Rat eingeholt werden. Bei einer Reizung der Nase begeben Sie sich an die frische Luft und ziehen Sie einen Arzt hinzu, falls sich Schwierigkeiten beim Atmen entwickeln sollten.
Schwangere oder stillende Frauen sollten bei der Verabreichung des Arzneimittels Handschuhe tragen.