eff-eins hat geschrieben:
Hallo,
ich weiß zuverlässig das Prascend noch immer aus dem Ausland bezogen werden kann und dies seit Langem so mit Prascend gehandhabt wird.
Inwieweit das bei einem vorliegenden Veterinär-Rezept dann legal ist vermag ich nicht zu sagen und werde mich schwer hüten hier für Auslandsbestellungen Werbung zu machen.
Der TA darf selbstverständlich ein Rezept über Prascend ausstellen ohne das er sich in irgendeiner Form strafbar macht, das ist gängiges Procedere.
Lediglich Pergolid, welches derselbe Wirkstoff ist und früher an Pferde verabreicht wurde, darf er nicht rezeptieren weil es "dank" der Umwidmung von Pergolid auf Prascend keinen Therapienotstand im Vetbereich gibt der das Humanpräparat rechtfertigen würde.
Und genau da ist das Problem gewesen, um Geld zu sparen wurde versucht an Pergolidrezepte zu kommen und diese dann aus dem Ausland zu beziehen.
Rezeptiert ein Veterinär Pergolid macht er sich in der Tat strafbar, das ist nur dem Humanmediziner vorbehalten.
Dies dürfte er nur dann tun wenn das Pferd nachweislich weniger als 0,5mg Wirkstoff benötigt um ausreichend und nicht übertherapiert zu sein was mit Prascend von 1mg und nur einer Sollbruchstelle nicht umsetzbar ist.
Aber selbst in diesen Ausnahmefällen verweigern die TÄ das in aller Regel weil sie Ärger mit dem dahinter stehenden Pharmakonzern zu Recht fürchten.
Ob der TA verpflichtet ist dir ein Rezept über Prascend auszustellen wenn er das Medikament vorrätig hat kann dir vielleicht schnulli beantworten, ich leider nicht.
Meine persönliche Vorgehensweise wäre z.B. eine nahe gelegene Pferdeklinik oder wie geschehen in einer anderen Praxis wegen des Prascends anzufragen.
Es gibt nämlich durchaus TÄ die die Tabletten zum Selbstkostenpreis abgeben, der ist oft sogar geringer als Auslandbestellungen und alles ist legal.
Sorry für meinen vermutlich wenig hilfreichen Beitrag, aber ich wollte deine Anfrage auch keinesfalls unveachtet lassen und wünsche dir viel Glück bei der Suche nach Lösungen preiswerter an die Tabletten zu kommen.
Welchen Betrag fordert dein beh. TA denn überhaupt für die 160 Stück Packung?