31.01.2011, 12:41
31.01.2011, 13:49
15.02.2011, 11:54
Versandhandelsverbot für Tierarzneimittel gelockert: Der Bundestag hat am 10. Februar das bisher geltende Versandhandelsverbot für Tierarzneimittel gelockert. Den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (17/4231) nahm er in der vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geänderten Fassung (17/4720) gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen an. Von der Lockerung des Verbots profitieren apothekenpflichtige sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ausschließlich für Tiere zugelassen sind, die keine Lebensmittel liefern. Tierhalter dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel bei ihren Tieren nur dann selbst anwenden, wenn diese von einem Tierarzt abgegeben oder verschieben worden sind, bei dem das Tier auch in Behandlung ist. Damit soll verhindert werden, dass ein Tier mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ohne vorherige Konsultation eines Tierarztes behandelt wird.
15.02.2011, 12:36
15.02.2011, 20:37
Hosted by iphpbb3.com
Impressum | Datenschutz