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Re: Dies & Das ab 2201

08.11.2010, 20:12

Um was geht es denn Sabine :unibrow: ?

Re: Dies & Das ab 2201

08.11.2010, 20:39

Ich habe HEUTE :oops: deadline, um 2009 abzugeben... Und ich war am WE sooo fleißig und habe 1000 Fragen für meine StB und erwische sie nicht!
Du sollst sie nicht vertreten, keine Angst :mrgreen:
Aber vielleicht kannst Du aus dem Ärmel schütteln, ob man (als Selbständiger) überhaupt die Steuererklärung ausfüllen muss und alles aufführen, was man so für Versicherungen und andere absetzbare Dinge hat, wenn man so wenig verdient, dass man gar keine Steuern zahlen muss??? Dh, ich kriege vermutlich ja eh nichts vom Staat zurück?

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 08:23

Ich glaub, wenn du keine Steuern zahlst brauchst Du auch keine Erklärung abzugeben, da Du ja eh nichts wieder bekommst.... :weißnich:

Soll ich Andi mal fragen?

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 09:23

Da Du bereits Deine Deadline hast, bist Du sicher vom FA aufgefordert worden die Erklärung abzugeben. Dem würde ich auf jeden Fall Folge leisten auch wenn Du keine Erstattung erwartest. Je nachdem wie erfolgreich Du bei Deiner Tätigkeit warst, könnte ja auch eine Steuernachzahlung auf Dich zukommen :roll:

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 10:37

puuhhh, hab grad nochmal ne Fristverlängerung bis 26.11. gekriegt... :2daumenhoch: schweiß abwisch...

Ich hab die FA-Beamtin gefragt und sie sagt, bei dem erzielten Gewinn muss ich tatsächlich keine Gewerbesteuer zahlen, aber sie möchten eine Aufstellung über Gewinnermittlung mit der Anlage G.
Den Rest kläre ich mit meiner (hoffentlich bald wieder auftauchenden) Steuerberaterin, danke Euch!

Sigi, ist Andi FA-Beamter oder etwa StB??

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 10:50

sabinek hat geschrieben:
Ich hab die FA-Beamtin gefragt und sie sagt, bei dem erzielten Gewinn muss ich tatsächlich keine Gewerbesteuer zahlen, aber sie möchten eine Aufstellung über Gewinnermittlung mit der Anlage G.


Der Freibetrag innerhalb der Gewerbesteuer ist allerdings höher als der Freibetrag innerhalb der Einkommensteuer!

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 11:02

Da blickt sowieso keiner durch, ob ich ein Gewerbe habe oder nicht. Aber ich habe ihr den Betrag ja genannt und dann hätte sie doch wohl auch was zur Einkommensteuer gesagt, wenn der dafür hoch genug ist? Aber egal, ich mache das Ding, hab ja auch schon grundsätzlich alles, nur noch ein paar Detailfragen und ich weiß nicht, was wohin kommt. Die Formulare sind dieses Jahr ja auch schon wieder ganz anders als letztes... :helpa:

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 11:08

sabinek hat geschrieben:Da blickt sowieso keiner durch, ob ich ein Gewerbe habe oder nicht.


Das glaube ich nicht :mrgreen: Dafür gibt es Rechtsprechungen in unserem Land :wink:

Aber Du kriegst das hin... :daumenhoch: und das Finanzamt hilft auch gerne, es erspart ihnen nämlich Arbeit, wenn eine Erklärung bestens vorbereitet ist :grin:

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 11:33

StHS :mrgreen:

Er machts zwar gerade aktuell nicht mehr (also andere Aufgaben), aber so grundsätzliches weiß er schon. Magste mir grad ne PN schicken mit Deinen Fragen?

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 11:58

Also ich muss eine vereinfachte Buchführungen machen mit einer Überschußrechnung.

Und egal was Du veräußerst oder freiberuflich tätigst musst Du angeben.
Allei Einnahmen und Ausgaben.

Und gerade freiberuflich wird Dir dann irgendwann vorgerechnet WAS Du in Deiner Zeit schaffen kannst und wenn Du Pech hast wirst Du danach zunächst veranschlagt.
Nimm das nicht auf die leichte Schulter!

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 17:46

StHS = ??? starker Hufschmied ??? Steuer-Hufschmied ??? Steuer-Hansel ??? :mrgreen:

Eddi, ich bin kein Freiberufler, nur nebenberuflich selbständig. Da will das FA eine Gewinn- und Verlustrechnung und sehen, ob ich schön langsam mal ins plus komme. Und das tue ich, bin aber unter der EinkSt-Grenze und Welten unter der für die GewSt! :cool:

Sigi, ich habe grade mit einer anderen StB-Assistentin telefoniert, die hat mir schon ein paar Fragen beantwortet, da kann ich jetzt schon mal weiterwurschteln in meinem Elster-Formular und nächste Woche gehe ich zu ihr hin.

Re: Dies & Das ab 2201

09.11.2010, 18:48

ich bin kein Freiberufler, nur nebenberuflich selbständig.
das ist dasselbe, entweder Freiberuflich oder als Kleingewerbe.
Und wenn Du mit irgendetwas Geld verdienst egal wie wenig hast Du eine Steuererklärung/ vereinfachte Buchführung/Überschußreschnung auszufüllen.
Das hat überhaupt nichts mit irgendwelchen Grenzen zu tun.
Da will das FA eine Gewinn- und Verlustrechnung und sehen, ob ich schön langsam mal ins plus komme.
Das sage ich doch die ganze Zeit!

Die Grenze ist nur für die Krankenversicherung wichtig, da darfst einen bestimmten Betrag sowie eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreiten.

Re: Dies & Das ab 2201

24.11.2010, 11:17

Ich hab mal meinen Spind etwas aufgeräumt, das Ergebnis findet ihr im Flohmarkt :mrgreen:

Re: Dies & Das ab 2201

26.11.2010, 09:21

Kann mir jemand sagen, wo Bille ist? *michsuchendumblicke*

Re: Dies & Das ab 2201

26.11.2010, 09:27

Sie hat viel zu tun :weißnich:
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