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Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 10:43

Maja02 hat geschrieben:
Gordonx100 hat geschrieben:Und wieder was dazugelernt. Und ich hab mich seit Monaten gefragt, warum das Tagebuch "Der Dachs" heißt...auf die Idee, dass Badger was heißen könnte, bin ich irgendwie nicht gekommen. Das liegt bestimmt auch am Alter, wenn man nicht mehr kombinieren kann, oder?


dabei hab ich es in der Überschrift des TBs doch so hübsch in "Gänsefüßchen" (hochdeutsch: Anführungszeichen) gesetzt :unibrow:


Ich hab einfach gedacht, "Der Dachs" wär sein Spitzname - wie auch immer Du auf so einen Spitznamen gekommen bist... :roll:

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 10:58

Gordonx100 hat geschrieben:Och Gaby, ja das ist auch schlimm...rettet Ihr denn ein Püppel dadraus?


Meine Freundin hat sich dagegen entschieden, das Risiko für ihr Fohlen und ihre beiden tragenden Stuten ist zu groß.
Ich verstehe sie da wirklich, obwohl mir das Püppel unendlich leid tut :roll: :(

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 11:08

Gaby, ich finde auch, man darf nicht die Gesundheit der eigenen Tiere aufs Spiel setzen, war mir aber auch erst nach meiner Frage eingefallen.

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 11:50

Und außerdem muss man sich im Klaren sein, ob man Lust und nicht zuletzt die Finanzen auf und für einen solchen möglichen Pflegefall hat... :(
Weil - mit "Rausholen" ist es ja sicher nicht getan bei einem solchen Teilchen...

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 11:58

Stimmt Sabine! Ich habe genau das hinter mir.... Debbie war ja auch so ein "Notfallfohlen" :( .... Der TA nebst Medis war fast teurer als der "Preis des Freikaufens" :(

Aber heute sind wir glücklich, dass sie bei uns ist :grin:

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 12:00

Echt? Gratuliere Gaby!
Es ist natürlich schon eher so, dass man bei einem jugendlichen Pferdewrack eher die Chance hat, dass da noch was Brauchbares draus wird, als bei einem älteren Kandidaten. Aber halt wenn nicht, dann ist ein Pferdeleben lang...

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 13:05

Sonja hat auch schon mehr als den Kaufpreis an TA gekostet :weißnich:

Naja, es ist eben auch eine Gewissensfrage, die machen ja weiter mit ihrer "Zucht", solange die Fohlen gekauft werden, genau wie bei den Hafifohlen in Südtirol usw....

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 13:34

Genau. Deswegen fände ich gut, wenn Gaby tatsächlich den Verband kontaktiert und da mal hinschickt - dann ist es zumindest aus mit der Rassezucht und den damit verbundenen Einnahmen - evtl....

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 13:43

Man kann es nur versuchen... :daum:

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 18:40

Weiß irgendjemand, wo genau steht, dass man Pferde nicht mehr in Stacheldraht einzäunen darf :helpa: ?

Dann hätte ich einen sehr guten Anfang für das Gespräch....

Danke, liebe Grüße

Gaby

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 19:45

Gerichtsurteil
Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16.01.2006

AZ.: 11 LA11/ 05

"Tierschutzrechtliche Anordnung zur Einzäunung von Pferdeweiden"

Tatbestand
Eine Pferdeweide war mit Stacheldraht und Breitbandlitze eingezäunt. Dabei war die Litze mit einfachen Isolatoren an denselben Pfosten wie der Stacheldraht befestigt. Der maximale Abstand der Litze vom Stacheldraht betrug 10 cm. Nach oben schloss ein Stacheldraht den Zaun ab. Die Pferde waren also nicht gehindert, den Stacheldraht zu berühren. Die Litze war zwar grundsätzlich gut sichtbar und nicht verletzungsträchtig und zur Absicherung des Stacheldrahtes nach innen geeignet. Nach Feststellung der amtlichen Tierärztin war vorliegend jedoch der Abstand zwischen Litze und Stacheldraht nicht ausreichend, um die Pferde an der Berührung des Stacheldrahtes zu hindern.

Die daraufhin erlassene Tierschutzverfügung forderte für die Haltung von Pferden auf der Weide, dass mittels gut sichtbarer, nicht verletzungsträchtiger Absperrung ein Mindestabstand von 50 cm zwischen den Pferden und dem Stacheldraht erreicht wird. Die Höhe der Absperrung sei der Größe der Pferde anzupassen.

Der Beklagte wendete sich gegen die tierschutzrechtliche Verfügung. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 21.10.2004 abgewiesen. Daraufhin wurde die Zulassung der Berufung beantragt.

Entscheidungsgründe
Die Kammer bezog sich bei der Entscheidungsfindung auf die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" des BMELV und auf die Niedersächsischen "Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden". Danach seien Stacheldrähte als alleinige Begrenzungen ungeeignet, und könnten nur toleriert werden, wenn sie in genügend großem Abstand durch einen weiteren, gut sichtbaren Innenzaun so gesichert seien, dass ein direkter Kontakt zwischen Pferden und Stacheldraht verhindert werde. Ein im Vergleich zu anderen Zaunarten deutlich höheres Verletzungsrisiko bei Stacheldrahteinzäunung ergäbe sich daraus, dass Pferde Fluchttiere sind und deshalb in Stresssituationen zu Panikreaktionen neigen. Berührt ein Pferd Stacheldraht, so kann es durch den durch die Stacheln verursachten Schmerz zu einer Schreckreaktion kommen, die dazu führt, dass das Tier weiter in den Zaun hineinläuft oder sich darin verfängt. Dadurch entstehen häufig gravierende Verletzungen.

Die Einlassung des Klägers, dass auch Bullen auf der Weide gehalten werden sollten und deshalb der Zaun in der vorliegenden Art erforderlich sei, wies das Gericht zurück. Die Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorgaben müsse in jedem Einzelfall das Verhaltensmuster der betreffenden Tierart berücksichtigen. Es bestehe keine Veranlassung, eine tierschutzwidrige Haltung von Pferden hinzunehmen, weil diese mit Bullen auf derselben Weide gehalten werden sollen. Außerdem sei die gemischte Haltung von Pferden und Rindern, hier Bullen, bei der beschriebenen, kombinierten Zaunart möglich.

Beschluss
Der Antrag, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zuzulassen, wird abgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar.



http://www.tierschutz-tvt.de/45.html

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 21:10

Vielen Dank Eddi :2daumenhoch: :2daumenhoch:

Habe es ausgedruckt... dann kann ich ja morgen starten :daumenhoch:

Liebe Grüße
Gaby

Re: Dies & Das ab 2201

01.11.2010, 21:35

Ich drück Dir ganz feste die Daumen, dass Du was erreichst.

Re: Dies & Das ab 2201

02.11.2010, 05:35

Ich bin da auch gespannt Uli..... :roll:

Re: Dies & Das ab 2201

02.11.2010, 09:44

Bitte heute um 10.45 Uhr ganz doll die Daumen drücken für Tinas Prüfung in der Uni... dauert so ca. 30 Minuten!! :daum: :daum: :daum:

Liebe Grüße
Gaby
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