Und das erst!
§ 13 Vorgeschriebene Angaben über Inhaltsstoffe und Zusammensetzung von
Mischfuttermitteln
(1) Bei den in Spalte 1 der folgenden Tabelle aufgeführten Mischfuttermitteln -
ausgenommen Mischfuttermittel aus ganzen Samen, Körnern oder Früchten - sind mit Bezug
auf die in Spalte 2 genannten Tierarten oder Tierkategorien die Gehalte an den in
Spalte 3 aufgeführten Inhaltsstoffen, bezogen auf die Originalsubstanz, in vom Hundert
anzugeben:
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Mischfuttermittel Tierart oder Tierkategorie Inhaltsstoffe
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1 2 3
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Alleinfuttermittel alle, ausgenommen andere Rohprotein,
Heimtiere als Hunde und Rohfett, Rohfaser,
Katzen Rohasche
Schweine außerdem Lysin
Geflügel außerdem Methionin
Fische, ausgenommen Phosphor
Zierfische, außerdem
Mineralfuttermittel alle Calcium, Natrium,
Phosphor
Rinder, Schafe und Ziegen Magnesium
außerdem
Melassefuttermittel alle Rohprotein,
Rohfaser, Rohasche,
Gesamtzucker
(berechnet als
Saccharose)
Rinder, Schafe und Ziegen Magnesium bei einem
außerdem Gehalt von 0,5 v.H.
und mehr
andere alle, ausgenommen andere Rohprotein,
Ergänzungsfuttermittel Heimtiere als Hunde und Katzen Rohfett, Rohfaser,
Rohasche
alle, ausgenommen Heimtiere, Calcium bei einem
außerdem Gehalt von 5 v.H.
und mehr, Phosphor
bei einem Gehalt
von 2 v.H. und mehr
Rinder, Schafe und Ziegen Magnesium bei einem
außerdem Gehalt von 0,5 v.H.
und mehr
Schweine außerdem Lysin
Geflügel außerdem Methionin
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Bei Mischfuttermitteln, die NPN-Verbindungen nach der Anlage 1, die für Rinder,
Schafe oder Ziegen bestimmt sind, oder Futtermittel-Zusatzstoffe der Funktionsgruppe
"Harnstoff und seine Derivate" enthalten, ist außer dem Gesamtgehalt an Rohprotein
derjenige Gehalt an Rohprotein anzugeben, der sich aus dem Stickstoff dieser
Beimengungen ergibt. Im Falle der Angabe der Gehalte an Aminosäuren ist der
Gesamtgehalt der im Mischfuttermittel enthaltenen jeweiligen Aminosäure anzugeben.
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Bei Mischfuttermitteln, die aus zwei oder drei Einzelfuttermitteln bestehen und
entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 gekennzeichnet sind, sind
1. im Fall der ausschließlichen Verwendung mineralischer Einzelfuttermittel die Gehalte
an Calcium, Natrium und Phosphor,
2. in sonstigen Fällen die Gehalte an Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche