Hufrehe ECS EMS Borreliose

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BeitragVerfasst: 17.09.2007, 11:54 
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Beiträge: 1059
Wohnort: Friesland
Hier findet man das komplette Futtermittelgesetz und die Ausführung dazu.

Damit habt ihr Argumentationshilfen gegenüber Futtermittelherstellern und deren teilweise unzulänglichen Beschreibungen zu Ihren Produkten.

Sollten sie trotz des Hinweises auf den entsprechenden Gesetzestextes nicht dazu bereit sein, die Zusammensetzung preiszugeben, sollte man von diesem Futter abstand nehmen, weil keine neutrale Beurteilung über den Nutzen für das entsprechende Pferd möglich ist.

Futtermittelgesetz http://www.agrar.de/agenda/futtermittel.htm#top

Futtermittelverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf zuletzt geändert August 2007

_________________
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BeitragVerfasst: 17.09.2007, 13:34 
Der Paragraph gefaellt mir am besten! Und besonders wenn man beachtet, wie oft man Heilversprechungen bekommt, wenn man Futter kauft.

§7

(1) Es ist verboten,

Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormischungen unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für sie mit irreführenden Aussagen, insbesondere über leistungsbezogene oder gesundheitliche Wirkungen, zu werben;
im Verkehr mit Futtermitteln, ausgenommen Diätfuttermittel, Zusatzstoffen oder Vormischungen oder in der Werbung für sie Aussagen zu verwenden, die sich
auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder
auf die Verhütung solcher Krankheiten, die nicht Folge mangelhafter Ernährung sind,
beziehen.


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BeitragVerfasst: 17.09.2007, 13:39 
Das ist auch super interessant, die zulaessigen Abweichungen


§ 7 Toleranzen für die Angabe über Gehalte an Inhaltsstoffen in
Einzelfuttermitteln
Angaben über Gehalte an Inhaltsstoffen in Einzelfuttermitteln gelten noch als richtig,
wenn die festgestellten Gehalte von den angegebenen um nicht mehr als die in folgender
Tabelle festgesetzten Werte abweichen. Die Werte schließen die verfahrensbedingten
Fehlerbereiche bei der Probenahme und der Analyse ein. In Spalte 3 der Tabelle bedeuten
"a": absolute Abweichung in vom Hundert des angegebenen Gehalts,
"r": relative Abweichung in vom Hundert des angegebenen Gehalts.
-------------------------------------------------------------------------
zulässige Abweichung
Inhaltsstoff angegebener Gehalt unterschreitend überschreitend
v.H. v.H. v.H.
-------------------------------------------------------------------------
1 2 3
a b
-------------------------------------------------------------------------
Rohprotein unter 10 1 a
10 bis 20 10 r
über 20 2 a
Gesamtzucker, unter 5 0,5 a
reduzierende 5 bis 20 10 r
Zucker, über 20 2 a
Saccharose,
Laktose und
Glukose
(Dextrose)
Stärke und unter 10 1 a
Inulin 10 bis 30 10 r
über 30 3 a
Rohfett unter 5 0,6 a
5 bis 15 12 r
über 15 1,8 a
Rohfaser unter 6 0,9 a
6 bis 14 15 r
über 14 2,1 a
Rohasche unter 5 0,5 a
5 bis 10 10 r
über 10 1 a
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de -
- 16 -
Wasser unter 5 0,5 a
5 bis 10 10 r
über 10 1 a
Calcium, unter 2 0,2 a
Phosphor, 2 bis 15 10 r
Magnesium über 15 1,5 a
Calciumcarbonat, unter 2 0,2 a
Natrium 2 bis 15 10 r
über 15 1,5 a
Chloride, unter 3 0,3 a
berechnet als ab 3 10 r
Natriumchlorid,
salzsäureunlösliche
Asche
Carotin,
Vitamin A,
Xanthophyll 30 r
Lysin,
Methionin 20 r
flüchtige
Stickstoffbasen 20 r
petrolätherunlösliche
unter 2 0,2 a
Verunreinigungen 2 bis 15 10 r
über 15 1,5 a
Säurezahl unter 2 Einheiten 0,2 Einheiten
2 bis 15 Einheiten 10 r
über 15 Einheiten 1,5 Einheiten
-------------------------------------------------------------------------


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.09.2007, 13:42 
Und das erst!

§ 13 Vorgeschriebene Angaben über Inhaltsstoffe und Zusammensetzung von
Mischfuttermitteln
(1) Bei den in Spalte 1 der folgenden Tabelle aufgeführten Mischfuttermitteln -
ausgenommen Mischfuttermittel aus ganzen Samen, Körnern oder Früchten - sind mit Bezug
auf die in Spalte 2 genannten Tierarten oder Tierkategorien die Gehalte an den in
Spalte 3 aufgeführten Inhaltsstoffen, bezogen auf die Originalsubstanz, in vom Hundert
anzugeben:
-------------------------------------------------------------------------------
Mischfuttermittel Tierart oder Tierkategorie Inhaltsstoffe
-------------------------------------------------------------------------------
1 2 3
-------------------------------------------------------------------------------
Alleinfuttermittel alle, ausgenommen andere Rohprotein,
Heimtiere als Hunde und Rohfett, Rohfaser,
Katzen Rohasche
Schweine außerdem Lysin
Geflügel außerdem Methionin
Fische, ausgenommen Phosphor
Zierfische, außerdem
Mineralfuttermittel alle Calcium, Natrium,
Phosphor
Rinder, Schafe und Ziegen Magnesium
außerdem
Melassefuttermittel alle Rohprotein,
Rohfaser, Rohasche,
Gesamtzucker
(berechnet als
Saccharose)
Rinder, Schafe und Ziegen Magnesium bei einem
außerdem Gehalt von 0,5 v.H.
und mehr
andere alle, ausgenommen andere Rohprotein,
Ergänzungsfuttermittel Heimtiere als Hunde und Katzen Rohfett, Rohfaser,
Rohasche
alle, ausgenommen Heimtiere, Calcium bei einem
außerdem Gehalt von 5 v.H.
und mehr, Phosphor
bei einem Gehalt
von 2 v.H. und mehr
Rinder, Schafe und Ziegen Magnesium bei einem
außerdem Gehalt von 0,5 v.H.
und mehr
Schweine außerdem Lysin
Geflügel außerdem Methionin
-------------------------------------------------------------------------------
Bei Mischfuttermitteln, die NPN-Verbindungen nach der Anlage 1, die für Rinder,
Schafe oder Ziegen bestimmt sind, oder Futtermittel-Zusatzstoffe der Funktionsgruppe
"Harnstoff und seine Derivate" enthalten, ist außer dem Gesamtgehalt an Rohprotein
derjenige Gehalt an Rohprotein anzugeben, der sich aus dem Stickstoff dieser
Beimengungen ergibt. Im Falle der Angabe der Gehalte an Aminosäuren ist der
Gesamtgehalt der im Mischfuttermittel enthaltenen jeweiligen Aminosäure anzugeben.
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de -
- 21 -
Bei Mischfuttermitteln, die aus zwei oder drei Einzelfuttermitteln bestehen und
entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 gekennzeichnet sind, sind
1. im Fall der ausschließlichen Verwendung mineralischer Einzelfuttermittel die Gehalte
an Calcium, Natrium und Phosphor,
2. in sonstigen Fällen die Gehalte an Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 17.09.2007, 13:53 
5.1 Ergänzungs- a) Rohprotein min. 15
futtermittel für Rohfaser max. 10
Fohlen Calcium min. 1,2
(Fohlenstarter- Phosphor max. 1
futtermittel) (jedoch Ca: P-Verhältnis 1,5 bis 3:1)
b) Vitamin A min. 20.000 IE
Vitamin D min. 2.500 IE
Vitamin E min. 100 mg
5.2 Ergänzungs- a) Calcium min. 0,6
futtermittel Phosphor max. 0,6
für Pferde (jedoch Ca: P-Verhältnis 1,5 bis 3:1)
b) Vitamin A min. 15.000 IE
Vitamin D min. 1.500 IE
Vitamin E min. 50 mg
5.3 Ergänzungs- a) Rohprotein min. 15
futtermittel für Calcium min. 0,8
hochtragende und Phosphor max. 0,6
laktierende (jedoch Ca: P-Verhältnis 1,5 bis 3:1)
Stuten b) Vitamin A min. 16.000 IE
Vitamin D min. 2.000 IE
Vitamin E min. 75 mg
5.4 Mineralfutter- a) Calcium min. 12 Täglich bis
mittel für Phosphor 4 bis 8 200 g je
Pferde Natrium min. 6 Tier
b) Eisen min. 500 mg verfüttern
Vitamin A min. 300.000 IE
Vitamin D min. 37.500 IE
Vitamin E min. 1.500 mg


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