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Das Heilmittelwerbegesetz - Potenzen nennen

23.06.2006, 13:04

Potenzen nennen

Aus rechtlicher Sicht:
Generell fällt das Nennen von Potenzen unter das Heilmittelwerbegesetz und ist somit verboten!
Durch das Anfügen der Potenz wird das Mittel zum Medikament, ohne Potenz ist dies lediglich ein Grundstoff mit Arzneimittelbild.

Aber:
Eine Erzählung in einem EIGENEN Tagebuch fällt nicht unter dieses Gesetz.
Es wird zwar nicht gerne gesehen,es handelt sich trotzdem um eine Grauzone in der Deutschen Rechtsprechung.
Wäre dem nicht so, dürften nicht einmal Bilder von seinem Pferd aus dem Verlauf der Krankheit eingestellt werden.

Anders sieht es bei den Berufsgruppen aus.
Dort dürfen außerhalb von Fachkreisen nicht einmal Fotos vorher/nachher als Fallbeispiele eingestellt werden.

An dieser Stelle wäre eine Auslegung von "Fachkreise" in der Berufsgruppe THP sehr interessant, da es sich hier um keinen anerkannten Ausbildungsberuf handelt.

Ein interessanter link zum Thema Behandlungsschema - was darf man ?:
http://www.dr-assmann.de/anwendungsgebiete.php

Zumindest regelt der Gesetzgeber eindeutig, dass Drohungen ,Nötigungen und üble Nachrede eine Straftat darstellen.
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