Wenn dies ein seriöses Angebot sein soll müssen ganz klar Fakten her die mir bisher komplett fehlen.
Hier wird einem Hilfesuchenden vorgegaukelt dass das ECS heilbar ist
Zitat:
Meine Erfahrung ist, daß die Pferde entsprechend behandelt, auch nach Jahren keine Probleme mehr hatten - ohne Medis.
.
Die Pferde, die ich z.T. sogar persönlich kenne, die so "behandelt" wurden hatten nicht einmal mehr die Chance durch Pergolid noch ein paar schöne Jahre zu bekommen und zwar aus dem Grund weil die Symptome der Krankheit zum Teil verschleiert wurden bis es zu spät war.
Dein Beitrag macht leider sehr geschickt die Menschen die um ihr Pferd bangen neugierig, wobei ich auch betone dass mein Shetty durch die klassische Homöopathie seine Hufrehe besiegen konnte.
Man muss allerdings die Grenzen des Möglichen kennen und akzeptieren.
Wer das nicht tut macht sich mitschuldig.
Zitat:
Und natürlich sehe ich mir ein krankes Pferd für gewöhnlich an, bevor ich es behandel. Bloß wäre es meiner Meinung nach für ein Rehe-/Cushing-Pferd eine glatte Unmöglichkeit, es weit zu transportieren. Ich kann aber leider auch nicht jedes Rehe-/Cushingpferd in genz Deutschland besuchen....
Und genau dies ist eine Aufforderung zur Fernbehandlung!Auszug aus dem HWG:
§ 3Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder
anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden,
die sie nicht haben,
2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,§ 9
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu
behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).Abgesehen davon wird mit solchen Beiträgen gegen das UWG verstoßen:
Zitat:
§ 1
Zweck des Gesetzes.Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
[/quote]
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