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Wegen Pferdekrankheit Sperrbezirk eingerichtet
KREIS ROTTWEIL, 1. März (pm) - Im Landkreis Rottweil ist bei zwei Pferden in einer Hobbypferdehaltung die nach Tierseuchenrecht anzeigepflichtige „Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ aufgetreten. Die betroffenen Tiere mussten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen getötet werden. Die Behörden haben in einem Radius von einem Kilometer um den betroffenen Stall einen Sperrbezirk eingerichtet. Die Viruserkrankung ist nicht auf den Menschen übertragbar, für die infizierten Tiere kann sie hingegen tödlich verlaufen. Tiere, die sich mit dem Virus angesteckt haben, müssen eingeschläfert werden.
http://www.nrwz.de/v6/kreis/00037348/