Zitat:
Gericht stärkt Meinungsfreiheit in Foren
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat die Meinungsfreiheit in Internetforen gestärkt. Nach Meinung des Gerichts ist selbst polemische Kritik erlaubt – zumindest wenn es einen konkreten Anlass gibt.
Von Martin Strang (29.08.2007)
In dem verhandelten Fall hatte ein Unternehmen den Betreiber eines Forums verklagt, in welchem das Unternehmen kritisiert wurde. Ein Forenschreiber hatte behauptet, dass Unternehmen existiere gar nicht, und eine Mitarbeiterin als „Betrüger“ bezeichnet. Nach Meinung der Betreiber des Forums enthielten die Beiträge jedoch keine verleumderischen oder beleidigenden Inhalte. Beim Landgericht hatte das Unternehmen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geklagt, der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Im Berufungsverfahren hat das OLG Koblenz die Position der Forenbetreiber erneut gestützt. Nach Auffassung des Gerichts (Urteilsbegründung hier) handelte es sich bei den Beiträgen nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern vielmehr um „die Schilderung von Erfahrungen“, die der Verfasser gemacht habe. Aussagen wie „Achtung Betrüger unterwegs!“ seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern „subjektive Meinungsäußerungen, die Werturteile darstellen.“ Das Gericht stellte unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts fest: „In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht.“
Das Gericht betonte, dass in jedem Fall eine Interessensabwägung notwendig sei. Eine sachliche Kritik sei nicht widerrechtlich, unzulässig seien aber „Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen“.
Das OLG Koblenz wies die Berufungsklage des Unternehmens zurück, das Urteil ist rechtskräftig.
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